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Messie-Wohnung entrümpeln: Was Angehörige wissen müssen

Messie-Wohnung entrümpeln: Was Angehörige wissen müssen

Wenn die Wohnung eines Angehörigen zur Belastung wird

Sie haben den Schlüssel zur Wohnung Ihrer Mutter. Beim letzten Besuch konnten Sie die Tür nur noch einen Spalt weit öffnen – dahinter Stapel aus Zeitungen, Plastiktüten und ungeöffneten Paketen. In der Küche stehen verdorbene Lebensmittel, im Bad lässt sich das Fenster nicht mehr öffnen. Und jetzt liegt ein Brief vom Vermieter auf dem Tisch: Kündigung wegen Verwahrlosung der Wohnung.

Wenn Sie sich in dieser Situation wiedererkennen, sind Sie nicht allein. Schätzungen zufolge leben in Österreich zehntausende Menschen in Wohnverhältnissen, die von Außenstehenden als Vermüllung wahrgenommen werden. Die Gründe sind vielfältig – Verlust, Einsamkeit, psychische Belastungen oder schlicht der Verlust von Alltagsstruktur. Dieser Beitrag richtet sich an Angehörige, die helfen möchten, ohne zu überfordern oder zu verurteilen. Aus unserer Erfahrung mit zahlreichen Einsätzen in Salzburg, Wien und Graz haben wir fünf Schritte zusammengestellt, die sich in der Praxis bewährt haben.

Schritt 1: Das Gespräch führen – ohne Vorwürfe

Der wichtigste und zugleich schwierigste Schritt kommt zuerst: das offene Gespräch mit der betroffenen Person. Viele Angehörige machen den Fehler, mit Vorwürfen oder Ultimaten einzusteigen – „So kann es nicht weitergehen!" oder „Wie kannst du so leben?". Das führt fast immer dazu, dass sich die betroffene Person verschließt und jede Hilfe ablehnt.

Was stattdessen hilft:

  • Ich-Botschaften verwenden: „Ich mache mir Sorgen um dich" statt „Du lebst im Chaos".
  • Zuhören, nicht belehren: Fragen Sie, wie es der Person geht. Oft steckt hinter der Situation eine Geschichte, die erzählt werden möchte.
  • Einverständnis einholen: Keine Entrümpelung ohne Zustimmung. Auch wenn Sie es gut meinen – eigenmächtiges Aufräumen zerstört Vertrauen und kann die Situation verschlimmern.
  • Kleine Schritte anbieten: „Darf ich dir helfen, die Küche wieder nutzbar zu machen?" ist besser als „Wir müssen hier alles rauswerfen".
  • Geduld mitbringen: Das erste Gespräch führt selten sofort zur Lösung. Bleiben Sie dran, ohne Druck auszuüben.

Denken Sie daran: Die betroffene Person schämt sich in den meisten Fällen selbst. Sie braucht keine zusätzliche Beschämung, sondern das Gefühl, dass jemand an ihrer Seite steht.

Schritt 2: Die rechtliche Lage verstehen

Oft wird eine Entrümpelung erst dann dringend, wenn rechtliche Konsequenzen drohen. In Österreich gibt es einige wichtige Punkte, die Angehörige kennen sollten:

  • Mietrechtliche Kündigung: Vermieter können bei erheblicher Verwahrlosung der Wohnung eine Kündigung aussprechen. Die Frist beträgt in der Regel mindestens einen Monat. Eine gerichtliche Räumungsklage dauert oft mehrere Monate – das gibt Ihnen Zeit zum Handeln.
  • Zwangsräumung vermeiden: Wenn Sie dem Vermieter nachweisen können, dass eine professionelle Entrümpelung und Reinigung beauftragt ist, lässt sich eine Kündigung in vielen Fällen noch abwenden.
  • Sachwalterschaft bzw. Erwachsenenvertretung: Nur wenn eine gerichtliche Erwachsenenvertretung besteht, dürfen Sie ohne Einwilligung der betroffenen Person handeln. In allen anderen Fällen brauchen Sie deren Zustimmung.
  • Gesundheitsamt: Bei akuter Gesundheitsgefährdung (Schimmel, Ungeziefer, Brandgefahr) kann das Gesundheitsamt eingeschaltet werden. Das sollte aber der letzte Schritt sein, nicht der erste.

Unser Rat: Sprechen Sie frühzeitig mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Zeigen Sie, dass Sie die Situation ernst nehmen und aktiv an einer Lösung arbeiten. Das schafft Goodwill und verhindert in vielen Fällen eine Eskalation.

Schritt 3: Prioritäten setzen – was zuerst?

Eine vollständige Entrümpelung in einem Durchgang ist bei stark vermüllten Wohnungen selten sinnvoll. Die betroffene Person wird schnell überfordert, und das Ergebnis hält nicht lange an. Bewährt hat sich ein Vorgehen in drei Phasen:

Phase 1: Gesundheitsgefährdung beseitigen

  • Verdorbene Lebensmittel entsorgen
  • Zugänge zu Fenstern, Türen und Fluchtwegen freiräumen
  • Schimmel und Ungeziefer behandeln lassen
  • Elektrogeräte auf Brandgefahr prüfen

Phase 2: Geruch und Hygiene

  • Bad und Küche reinigen und nutzbar machen
  • Müll und offensichtlichen Abfall entsorgen
  • Lüften, professionelle Geruchsneutralisation wenn nötig

Phase 3: Persönliche Gegenstände sortieren

  • Gemeinsam mit der betroffenen Person entscheiden, was bleibt
  • Erinnerungsstücke respektieren – nicht eigenmächtig entsorgen
  • Klare Ordnungssysteme einführen

Dieses schrittweise Vorgehen gibt der betroffenen Person die Kontrolle zurück. Sie entscheidet mit, was passiert. Das ist entscheidend für den langfristigen Erfolg.

Schritt 4: Professionelle Hilfe holen

Ab einem bestimmten Punkt ist es sinnvoll, professionelle Unterstützung einzubeziehen – sowohl für die Entrümpelung selbst als auch für die psychologische Begleitung.

Psychologische Anlaufstellen in Österreich:

  • pro mente: Bietet in allen Bundesländern Beratung und Begleitung bei psychischen Belastungen an.
  • Psychosozialer Dienst (PSD): In Wien kostenlose Anlaufstelle für Menschen in psychischen Krisen.
  • Sozialberatung der Gemeinde: In Salzburg, Graz und anderen Städten gibt es kommunale Anlaufstellen, die auch bei der Finanzierung unterstützen können.

Professionelle Entrümpelung – was kostet das?

Die Kosten hängen von der Wohnungsgröße und dem Grad der Vermüllung ab. Als Richtwerte aus unserer Erfahrung:

  • 2-Zimmer-Wohnung (ca. 40–50 m²): 800–1.500 €
  • 3-Zimmer-Wohnung (ca. 60–80 m²): 1.200–2.500 €
  • 4-Zimmer-Wohnung oder mehr (ab 80 m²): 1.800–3.500 €

In diesen Preisen ist in der Regel die Entrümpelung inklusive Entsorgung enthalten. Eine anschließende Grundreinigung wird separat berechnet.

Finanzielle Unterstützung: In Härtefällen können Angehörige beim zuständigen Sozialamt einen Zuschuss beantragen. Wichtig: Der Antrag sollte vor der Entrümpelung gestellt werden, da eine nachträgliche Kostenübernahme deutlich schwieriger ist. Sozialarbeiter können bei der Antragstellung unterstützen.

Worauf Sie bei der Wahl eines Entrümpelungsunternehmens achten sollten:

  • Erfahrung mit Messie-Situationen (nicht jede Entrümpelungsfirma ist dafür geeignet)
  • Diskretion und Einfühlungsvermögen gegenüber der betroffenen Person
  • Bereitschaft, die betroffene Person in den Prozess einzubeziehen
  • Transparente Preisgestaltung mit Festpreisangebot

Praxisbeispiel aus Salzburg: Frau M. und ihre Tochter

Im vergangenen Jahr kontaktierte uns die Tochter einer 67-jährigen Frau aus Salzburg-Lehen. Die Mutter lebte allein in einer 3-Zimmer-Wohnung, die über Jahre hinweg immer voller geworden war. Auslöser war der Tod ihres Mannes – das Sammeln hatte ihr ein Gefühl von Sicherheit gegeben. Als die Hausverwaltung eine Räumungsklage androhte, wandte sich die Tochter an uns.

So sind wir vorgegangen:

  • Tag 1: Gemeinsame Begehung mit der Mutter. Wir haben ihr zugehört, ihre Sorgen ernst genommen und einen Plan besprochen, bei dem sie bei jedem Gegenstand mitentscheiden durfte.
  • Tag 2–3: Behutsame Entrümpelung in den drei Phasen. Die Mutter war die gesamte Zeit anwesend und hat aktiv mitgeholfen. Erinnerungsstücke an ihren Mann wurden sorgfältig aufbewahrt.
  • Tag 4: Professionelle Grundreinigung der gesamten Wohnung.

Ergebnis: Gesamtkosten von 1.680 € für Entrümpelung und Reinigung. Die Wohnung war wieder vollständig bewohnbar. Die Hausverwaltung nahm die Kündigungsdrohung zurück. Über die Sozialberatung Salzburg wurde eine psychologische Betreuung vermittelt, die Frau M. seither regelmäßig wahrnimmt. Bei einem Nachbesuch drei Monate später war die Wohnung weiterhin in gutem Zustand.

Dieses Beispiel zeigt: Eine Entrümpelung muss kein traumatisches Ereignis sein. Mit Einfühlung, Geduld und dem richtigen Vorgehen kann sie der Anfang einer positiven Veränderung sein.

Schritt 5: Nach der Entrümpelung – Rückfall vermeiden

Die Entrümpelung selbst ist nur die halbe Arbeit. Ohne Nachbetreuung besteht ein hohes Risiko, dass sich die Situation innerhalb weniger Monate wieder verschlechtert. Diese Maßnahmen helfen, einen Rückfall zu vermeiden:

  • Regelmäßige Besuche: Vereinbaren Sie feste Besuchstermine – nicht zur Kontrolle, sondern als Zeichen der Zuwendung. Einmal pro Woche reicht oft schon.
  • Alltagsstruktur aufbauen: Helfen Sie der betroffenen Person, eine Routine zu entwickeln. Ein fester Einkaufstag, ein wöchentlicher Spaziergang, regelmäßige Mahlzeiten – Struktur gibt Halt.
  • Professionelle Betreuung: Psychologische oder psychotherapeutische Begleitung ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein wirksames Mittel gegen die Ursachen hinter dem Sammelverhalten.
  • Kleine Erfolge feiern: Wenn die Wohnung nach drei Monaten immer noch ordentlich ist, sagen Sie es. Anerkennung motiviert mehr als jede Ermahnung.
  • Nachbarschaftshilfe: In vielen Gemeinden in Salzburg und Umgebung gibt es ehrenamtliche Besuchsdienste, die regelmäßig vorbeischauen und Gesellschaft leisten.

Häufige Fragen von Angehörigen

Darf ich die Wohnung ohne Einwilligung der betroffenen Person entrümpeln?

Nein. Ohne die Zustimmung der betroffenen Person oder eine gerichtliche Erwachsenenvertretung (ehemals Sachwalterschaft) haben Sie kein Recht, die Wohnung zu räumen – auch wenn Sie es gut meinen. Eine eigenmächtige Entrümpelung kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Arbeiten Sie stattdessen darauf hin, das Einverständnis durch Gespräche und Vertrauensaufbau zu gewinnen.

Was kostet eine professionelle Messie-Entrümpelung?

Die Kosten variieren je nach Wohnungsgröße und Zustand. Für eine 2-Zimmer-Wohnung liegen sie erfahrungsgemäß zwischen 800 und 1.500 €, für eine 4-Zimmer-Wohnung zwischen 1.800 und 3.500 €. Ein seriöses Unternehmen wird immer eine kostenlose Besichtigung vor Ort anbieten und einen verbindlichen Festpreis nennen.

Kann das Sozialamt die Kosten übernehmen?

In Härtefällen ist eine Kostenübernahme oder ein Zuschuss durch das Sozialamt möglich. Wichtig ist, den Antrag vor Beginn der Entrümpelung zu stellen. Sozialarbeiter der Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft können bei der Antragstellung helfen und die Erfolgsaussichten einschätzen.

Wie lange dauert eine Messie-Entrümpelung?

Das hängt von der Wohnungsgröße und dem Umfang der Vermüllung ab. In der Regel sollten Sie für eine durchschnittliche Wohnung 2 bis 4 Arbeitstage einplanen – inklusive Reinigung. Wichtig ist, genug Zeit einzuplanen, damit die betroffene Person nicht unter Druck gerät.

Sie brauchen Unterstützung?

Wenn Sie als Angehörige vor der Aufgabe stehen, eine Messie-Wohnung zu entrümpeln, stehen wir Ihnen zur Seite. Diskret, behutsam und ohne Zeitdruck. Jede Situation ist anders – deshalb beginnt bei uns alles mit einem persönlichen Gespräch. Mehr über unsere Messie-Entrümpelung erfahren oder rufen Sie uns direkt an für eine unverbindliche Beratung.

Sie brauchen Hilfe? Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.

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