Haushaltsauflösung nach Todesfall: Checkliste für die ersten 4 Wochen
Ein naher Angehöriger ist verstorben. Neben Trauer, Bestattung und Behördenwegen wartet eine Aufgabe, die sich nicht aufschieben lässt: Die Wohnung muss geräumt werden. Der Vermieter braucht eine Rückmeldung, Verträge laufen weiter, und im Kühlschrank verderben Lebensmittel.
Diese Checkliste gliedert die ersten vier Wochen nach dem Todesfall in überschaubare Schritte. Nicht alles muss sofort passieren – aber manches duldet keinen Aufschub. Die Struktur hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und nichts Wesentliches zu übersehen.
Woche 1: Das Nötigste erledigen
In der ersten Woche nach dem Todesfall geht es nicht darum, die Wohnung komplett zu räumen. Es geht darum, die wichtigsten Sofortmaßnahmen zu setzen und sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Sterbeurkunde besorgen
Die Sterbeurkunde ist das zentrale Dokument für alles Weitere. Sie wird beim zuständigen Standesamt beantragt – in der Regel dort, wo der Todesfall eingetreten ist. In Österreich dauert die Ausstellung 3 bis 5 Werktage. Bestellen Sie mehrere beglaubigte Kopien (mindestens 5), da Banken, Versicherungen und Vermieter jeweils ein Original verlangen können.
Wohnung sichern
Stellen Sie sicher, dass die Wohnung abgeschlossen ist und nur berechtigte Personen Zugang haben. Entsorgen Sie verderbliche Lebensmittel aus dem Kühlschrank und schalten Sie den Herd ab. Überprüfen Sie, ob offene Fenster oder laufende Wasserhähne gesichert sind. Es geht nicht um eine Räumung, sondern darum, Schäden zu vermeiden.
Post einsammeln und Vermieter informieren
Leeren Sie den Briefkasten regelmäßig. Darin finden sich oft Rechnungen, Mahnungen und Vertragsunterlagen, die für die nächsten Schritte relevant sind. Informieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich über den Todesfall. Fragen Sie nach der Kündigungsfrist und der gewünschten Übergabefrist.
Wichtig: In Österreich gilt bei Mietwohnungen grundsätzlich eine gesetzliche Kündigungsfrist. Der Vermieter kann die Wohnung nicht von heute auf morgen zurückfordern. Mehr dazu in Woche 2.
Woche 2: Behördliches und Verträge klären
In der zweiten Woche beginnt die administrative Arbeit. Es geht darum, laufende Kosten zu stoppen und die rechtliche Situation zu klären.
Verlassenschaftsverfahren verstehen
In Österreich wird nach jedem Todesfall automatisch ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das zuständige Bezirksgericht beauftragt einen Notar (Gerichtskommissär), der die Erben ermittelt und das Vermögen feststellt. Als Angehöriger werden Sie in der Regel vom Notar kontaktiert – oft innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach dem Todesfall.
Bis das Verfahren abgeschlossen ist, dürfen Sie über das Vermögen der verstorbenen Person grundsätzlich nicht verfügen. Die Wohnung räumen dürfen Sie aber – sofern Sie als Erbe einantwortungsberechtigt sind oder der Vermieter die Räumung verlangt.
Verträge kündigen
Folgende Verträge sollten Sie zeitnah kündigen oder ummelden:
- Strom und Gas: Anbieter kontaktieren, Zählerstand ablesen, Vertrag kündigen oder ummelden
- GIS (Rundfunkgebühren): Abmeldung schriftlich an die GIS senden, Sterbeurkunde beilegen
- Telefon und Internet: Vertrag kündigen, Router zurücksenden
- Zeitschriften-Abos: Kündigen, um weitere Abbuchungen zu vermeiden
Versicherungen und Bank
Melden Sie den Todesfall bei allen Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Lebensversicherung). Die Lebensversicherung hat oft eine Meldefrist – prüfen Sie die Polizze. Informieren Sie die Bank über den Todesfall. Das Konto wird in der Regel bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gesperrt. Daueraufträge und Lastschriften laufen aber weiter – klären Sie mit der Bank, welche gestoppt werden können.
Pension und Sozialversicherung
Melden Sie den Todesfall bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) oder dem zuständigen Sozialversicherungsträger. Zu viel ausbezahlte Pensionsbezüge müssen zurückgezahlt werden. Je schneller die Meldung erfolgt, desto geringer das Risiko einer Rückforderung.
Woche 3: Wohnung sichten und sortieren
Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit in der Wohnung. Nehmen Sie sich Zeit und arbeiten Sie systematisch – Raum für Raum.
Wertsachen und Dokumente sichern
Bevor Sie irgendetwas entsorgen, sichern Sie alle Wertsachen und wichtigen Unterlagen:
- Dokumente: Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Testament, Grundbuchauszüge, Versicherungspolizzen, Kontoauszüge
- Wertsachen: Schmuck, Bargeld, Sparbücher, Münzsammlungen
- Persönliche Erinnerungen: Fotoalben, Briefe, Erbstücke mit ideellem Wert
Legen Sie alle Dokumente gesammelt in einen Ordner, den Sie dem Notar beim Verlassenschaftsverfahren vorlegen können.
Erbe ausschlagen – die 6-Wochen-Frist
Wenn die Schulden der verstorbenen Person das Vermögen übersteigen, können Sie das Erbe ausschlagen. In Österreich haben Sie dafür grundsätzlich keine starre Frist – die Erbantrittserklärung erfolgt im Verlassenschaftsverfahren. Allerdings: Sobald Sie sich als Erbe gegenüber dem Gericht erklären oder sich wie ein Erbe verhalten (z. B. Gegenstände verkaufen), kann das als stillschweigende Annahme gewertet werden.
Achtung: Gegenstände der verstorbenen Person zu behalten oder zu verkaufen, bevor das Verlassenschaftsverfahren abgeschlossen ist, kann als Erbantritt gewertet werden. Ausnahme: Andenken von geringem Wert (Fotos, persönliche Briefe) dürfen Sie behalten.
Erste Sortierung vornehmen
Teilen Sie die Gegenstände in vier Kategorien ein:
- Behalten: Persönliche Erinnerungsstücke und Erbstücke
- Verkaufen/Spenden: Gut erhaltene Möbel, Kleidung, Geschirr
- Entsorgen: Beschädigte oder unbrauchbare Gegenstände
- Klären: Gegenstände, bei denen Sie unsicher sind (erst nach dem Verlassenschaftsverfahren entscheiden)
Sperrmüll-Termin vereinbaren
Kontaktieren Sie die zuständige Gemeinde oder den Abfallverband für einen Sperrmüll-Termin. In den meisten österreichischen Städten ist eine Abholung pro Jahr kostenlos. Planen Sie den Termin so, dass er in die Räumungsphase (Woche 4) fällt.
Woche 4: Räumung planen und durchführen
In der letzten Woche geht es ans Eingemachte: Die Wohnung muss übergabefertig sein.
Kostenvoranschlag einholen
Wenn Sie die Räumung nicht selbst durchführen können oder wollen, holen Sie Angebote von professionellen Entrümpelungsunternehmen ein. Achten Sie auf:
- Festpreisangebote: Vermeiden Sie Stundenabrechnungen ohne Deckelung
- Enthaltene Leistungen: Entrümpelung, Entsorgung, Endreinigung – alles inklusive?
- Wertanrechnung: Seriöse Unternehmen rechnen verwertbare Gegenstände (Möbel, Elektrogeräte) auf den Preis an
- Entsorgungsnachweis: Lassen Sie sich bestätigen, dass alles fachgerecht entsorgt wird
Wertanrechnung verstehen
Bei einer professionellen Haushaltsauflösung werden verwertbare Gegenstände – etwa funktionstüchtige Elektrogeräte, Antiquitäten oder gut erhaltene Möbel – vom Gesamtpreis abgezogen. Das nennt sich Wertanrechnung. Sie reduziert die Kosten für die Räumung, manchmal erheblich.
Entsorgungskosten einplanen
Neben der Räumung selbst fallen Entsorgungskosten an. In Österreich gelten je nach Gemeinde unterschiedliche Regelungen. Typische Kostenpunkte:
- Sperrmüll (über die Gratisabholung hinaus): 50–150 € pro Fuhre
- Elektrogeräte: Kostenlose Abgabe bei Sammelstellen
- Sondermüll (Farben, Chemikalien): Kostenlose Abgabe bei Problemstoffsammelstellen
Endreinigung und Übergabe
Nach der Räumung muss die Wohnung besenrein übergeben werden. Das bedeutet: Alle Räume sind leer, grob gereinigt, und es befinden sich keine persönlichen Gegenstände mehr in der Wohnung. Vereinbaren Sie einen festen Übergabetermin mit dem Vermieter und dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos.
Praxisbeispiel: Haushaltsauflösung in Wien-Favoriten
Herr M. aus Niederösterreich musste nach dem Tod seiner Mutter deren 3-Zimmer-Wohnung in Wien-Favoriten räumen. Der Vermieter setzte eine Frist bis 30. Juni. Die Wohnung war über Jahrzehnte bewohnt – vollständig eingerichtet, Keller und Abstellraum ebenfalls voll.
Herr M. kontaktierte uns in Woche 2. Gemeinsam mit ihm führten wir eine Sichtung durch und sortierten persönliche Erinnerungsstücke aus. In Woche 4 übernahmen wir die komplette Räumung inklusive Kellerabteil, Entsorgung und Endreinigung.
Kostenübersicht:
- Räumung, Entsorgung und Endreinigung: 1.920 €
- Wertanrechnung (funktionstüchtige Waschmaschine, Antiquitäten-Kommode, Geschirr-Set): – 480 €
- Endpreis: 1.440 €
- Kaution vom Vermieter zurückerhalten: 1.200 €
- Tatsächliche Nettokosten für Herrn M.: 240 €
Die Wohnung wurde fristgerecht und besenrein übergeben. Herr M. konnte sich auf die Trauer und die Familie konzentrieren.
Häufige Fragen zur Haushaltsauflösung nach Todesfall
Muss ich die Wohnung sofort räumen?
Nein. In Österreich tritt der Mietvertrag im Todesfall nicht automatisch sofort enden. Nahe Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt gelebt haben, können in den Mietvertrag eintreten. Für alle anderen gilt: Der Mietvertrag kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (in der Regel ein Monat zum Monatsletzten) gekündigt werden. Die Miete muss bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlt werden – auch wenn die Wohnung bereits leer ist.
Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalten kann?
Wenn Sie die Räumungsfrist nicht einhalten, kann der Vermieter die Räumung auf Ihre Kosten beauftragen. Die Kosten dafür liegen erfahrungsgemäß bei 3.000 bis 6.000 € – deutlich höher als bei einer selbst organisierten Räumung. Sprechen Sie rechtzeitig mit dem Vermieter, wenn Sie mehr Zeit brauchen. Die meisten Vermieter zeigen Verständnis, wenn Sie aktiv kommunizieren.
Kann ich das Erbe ausschlagen und trotzdem Gegenstände behalten?
Grundsätzlich nein. Wer das Erbe ausschlägt, verzichtet auf alle Vermögenswerte der verstorbenen Person. Eine Ausnahme bilden Andenken von geringem Wert – etwa Fotos, persönliche Briefe oder einzelne Erinnerungsstücke ohne nennenswerten materiellen Wert. Schmuck, Möbel oder Elektrogeräte fallen nicht darunter.
Wer trägt die Kosten für die Räumung?
Die Kosten für die Haushaltsauflösung tragen grundsätzlich die Erben. Wird das Erbe ausgeschlagen und findet sich kein Erbe, übernimmt die Verlassenschaft die Kosten – sofern ausreichend Vermögen vorhanden ist. Andernfalls kann der Vermieter die Kosten tragen müssen.
Haushaltsauflösung im Trauerfall: Wir sind für Sie da
Eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall ist mehr als ein logistisches Projekt. Es ist eine emotionale Aufgabe, die Sie nicht alleine bewältigen müssen. Wir übernehmen die Räumung diskret, respektvoll und termingerecht – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt.
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